Studioteilnahme-Vereinbarung

zwischen

stay2fit GmbH in Gründung
Beauty & Fitness-Tickets
Vermittlung von Neukunden an Fitnessanlagen
Geschäftsführer: Walter Nasse
Richard-Wagner-Straße 23
74211 Leingarten

und


Sie haben 10 ausgewählte optionen übrig.
kreuzen Sie bitte eine Studioart an, sie können auch mehrere Arten auswählen

3-Monats-Fitness-Ticket

Sie haben 100 wert übrig.
Sie haben 300 wert übrig.

Weitere Tickets können im Anschluss konfiguriert werden.


  1. Das Studio räumt stay2fit das Recht ein, auf unbestimmte Dauer über die Internetplattform www.stay2fit.com verschiedene Ticket-Gutscheine zu einem vom Studio gewünschten Brutto-Pauschalpreis an fitnessinteressierte Personen zur Verfügung zu stellen:
  2. Das Studio gibt selbst den Preis für die Tickets vor. Es stuft sich auch selbst in die jeweiligen Kategorien ein. Der Preis der Tickets kann jederzeit vom Studio geändert werden.
  3. Das Studio gibt die jeweilige Anzahl der Tickets, die innerhalb von 4 Wochen verkauft werden können vor. Diese Anzahl kann vom Studio jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Im Rahmen eines 4-Wochen-Rythmuses wird das Kontingent wieder aufgefüllt, sollte das Studio nicht vorher eine Erhöhung bzw. Senkung vorgegeben haben. Änderungen innerhalb des Kontingents gelten zumBeginn des nächsten 4-Wochen-Rhythmus.
  4. Pro Person kann ein Gutschein nur einmal beim gleichen Studio eingelöst werden.
  5. Das Studio erhält für jeden verkauften Ticket-Gutschein, welcher über das Internet gebucht wurde und beim Studio aktiviert wird, eine pauschale Bruttovergütung laut angehängter Provisionstabelle des jeweils angegebenen Ticketverkaufspreises. Esgelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf der Internetseite dargestellt bzw. hinterlegt wurden.
  6. Der Restbetrag steht stay2fit zu. Mit diesem Betrag sind die Aufwendungen für den Betrieb und die Bewerbung der Internetseite,die Abwicklung und Durchführung des Onlineverkaufes sowie die Abrechnung abgegolten.
  7. stay2fit hat das Recht, vom Mitglied den Ticket-Preis einzuziehen. Hiervon wird die Brutto-Provision für stay2fit gemäß Ziffer 1. f) abgezogen und der Rest nach Aktivierung vom Studio unter Zuleitung einer entsprechenden Abrechnung an das Studio ausbezahlt.
  8. Gerichtsstand ist Heilbronn am Neckar. Es gilt Deutsches Recht.
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